Wir freuen uns, Sie bald bei uns im Medical Park, Loipl Bischofswiesen, begrüßen zu dürfen. Wir haben für Sie einige Informationen und Tipps zusammengestellt, um Ihnen die Anreise zu erleichtern und Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu machen.
Zum Gesundwerden und Wohlfühlen gehört für uns auch selbstverständlich eine schmackhafte, abwechslungsreiche und qualitativ hochwertige Küche sowie ein freundlicher und aufmerksamer Service. Sie heben das seelische Wohlbefinden und schaffen so eine wichtige Voraussetzung für die Gesundung.
In unseren Restaurants "Watzmann", "Rauhenkopfstüberl" und "Götschenstüberl" mit Blick auf die Berge, beginnt der Tag mit einem reichhaltigen und ausgewogenen Frühstücksbuffet. Wir bieten täglich drei Menüs zur Auswahl, eines davon vegetarisch. Außerdem findet man regelmäßig Fischvariationen auf der Speisekarte.
Unser Cafe mit seiner Sonnenterrasse und dem Blick auf die Berge lädt zum Verweilen ein. Hier wird eine erlesene Auswahl an Kuchen, Torten, Eis, Tee- und Kaffeespezialitäten angeboten.
Wir bieten in unserem Haus bei Indikation jede anerkannte Diätkostform an, beispielsweise:
Bis wann muss die Anreise erfolgen?
Zwischen 10:00 bis 16:00 Uhr.
Gibt es Abstellmöglichkeiten für den PKW?
Wir bieten Ihnen kostenlose Parkplätze an.
Fallen während der Maßnahme zusätzliche Kosten an?
Wir sind im Auftrag der Krankenkasse verpflichtet, von den Patienten die Zuzahlung für die stationäre Maßnahme einzufordern. Wichtig ist es, schon vorab zu klären, wie viele Tage im Akutkrankenhaus bereits für das Kalenderjahr geleistet wurden und Belege für eventuell geleistete Zahlungen am Anreisetag vorzulegen.
Kann eine Begleitperson mitkommen?
Begleitpersonen sind bei uns jederzeit willkommen! Über die Konditionen für Begleitpersonen informieren wir auf unserer Seite "Besondere Angebote".
Gibt es einen Internetzugang?
Im gesamten Haus kostenfreies WLAN.
Gibt es Waschmöglichkeiten?
Es gibt die Möglichkeit, Wäsche in eine externe Wäscherei zu geben. Zudem stehen den Patienten Waschmaschine & Trockner mit Münzbetrieb zur Verfügung.
Was ist mitzubringen?
Mitzubringen ist die Versichertenkarte. Ferner empfehlen wir Turnsachen, allgemeine Bekleidung und eventuell Wanderschuhe. Handtücher stellen wir.
Sind eigene Medikamente mitzubringen?
In den ersten Tagen werden die Medikamente eingenommen, die für die Einweisungserkrankung verschrieben wurden. Für alle weiteren Erkrankungen, die nicht mit der Einweisungserkrankung zusammenhängen, sollten die Medikamente für den gesamten Aufenthalt mitgenommen werden oder die entsprechenden Rezepte des Hausarztes. Wichtig ist es, uns über die mitgebrachten Medikamente zu informieren.
Kann der eigene Rollstuhl oder Rollator mitgebracht werden?
Selbstverständlich können Patienten den eigenen Rollstuhl oder Rollator mitbringen. Zudem stehen in der Klinik Leih-Rollstühle und Leih-Rollatoren teilweise zur Verfügung.
Anreise mit der Bahn
Die Bahnkarte ist gelöst. Ankunftszeit ist der Klinik mitgeteilt. Der Gepäcktransport „Haus zu Haus“ ist organisiert.
Für die Abreise organisieren wir Ihre Zugfahrkarte vor Ort.
Kleidung
Vor der Anreise sollte Folgendes erledigt werden:
Medikamente
Bitte bringen Sie alle Medikamente, welche Sie bereits jetzt einnehmen in ausreichender Menge oder ein entsprechendes Rezept dafür für den gesamten Aufenthalt mit. Dies gilt auch für Insulin, Antidiabetika und Blutzuckerteststreifen.
Orthopädische Hilfsmittel
Hilfsmittel wie Rollstuhl, Gehwagen, Gehhilfen oder Spezialkopfkissen bitten wir - falls vorhanden -, mitzubringen.
Unterlagen
Alle notwendigen medizinischen Befunde (Labor, EKG, Röntgen, CTT,...), welche die jetzige Erkrankung betreffen sowie die Krankenversicherungskarte bitten wir ebenfalls mitzubringen.
Der Medical Park Loipl ist Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen, der privaten Krankenversicherungen und der Rentenversicherungsträger.
Für diese Vertragspartner werden folgende Leistungen erbracht:
Der Medical Park Loipl ist eine private Krankenanstalt nach § 30 der Gewerbeordnung. Die Leistungen sind nach § 6 Nr. 6 und § 7 der Beihilfeverordnung (BHV) beihilfefähig.