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Sportmedizinischer Zweitageskurs (ZTK 1)

Am 19. und 20. Mai 2012 findet im Medical Park Bad Rodach ein Sportmedizinischer Zweitageskurs statt. Der Kurs erfüllt die Voraussetzungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin" und ist mit 16 Fortbildungspunkten von der Bayerischen Landesärztekammer anerkannt. mehr...
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Sozialberatung


Krankheiten oder Unfälle sind nicht selten folgenschwere Einschnitte im persönlichen Leben des Einzelnen. Sie bringen Probleme mit sich, welche die materielle Existenz, die persönliche und die berufliche Zukunft des Patienten in Frage stellen und so Ängste und Verunsicherung hervorrufen. Die Sozialberater des Medical Park Bad Rodach helfen den Patienten und ihren Angehörigen in dieser Situation.

Sie unterstützen sie in sozialen, finanziellen oder rechtlichen Fragen, bei der Rückkehr ins Erwerbsleben oder bei der Klärung von Rentenansprüchen. Dabei arbeiten sie eng mit den Sozialdiensten der einweisenden Krankenhäuser zusammen, um bereits eingeleitete soziale Maßnahmen weiterführen zu können. Ein wichtiges Ziel ist es, die häusliche Versorgung zu ermöglichen.

Unsere Patienten erhalten dazu eine umfassende Hilfsmittelberatung. Bei Bedarf stellen die Berater auch den Kontakt zu ambulanten Sozialdiensten am Wohnort her und informieren über Selbsthilfegruppen.


 
 
 
 

Wohn- und berufliche Situation


Im Einzelnen haben die Rehabilitationsberater folgende Fragen zu klären: Mit welchen personellen oder technischen Hilfen kann der Patient wieder in die eigene Wohnung zurückkehren? Sind Umbauten erforderlich? Gibt es Zuschüsse? Ist eine Heimunterbringung notwendig? Müssen Hilfsmittel verordnet und angepasst werden?

Kann der Patient wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren? Welche Veränderungen oder Umbauten am Arbeitsplatz ermöglichen die berufliche Wiedereingliederung? Ist eine Umschulung erforderlich? Muss der Patient teilweise oder vollständig aus dem Erwerbsleben ausscheiden? Wie stellt sich die rechtliche Situation dar?

Ist dem Patienten wegen seiner Erkrankung oder Behinderung ein Behinderungsgrad und Nachteilsausgleich gemäß dem Schwerbehindertengesetz zuzuerkennen? Sind Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz oder der Pflegeversicherung möglich? Ist die Vermittlung zu anderen sozialen Diensten angezeigt?

Sind der Patient und seine Angehörigen über Selbsthilfegruppen informiert? Wie wird der Patient nach seiner Entlassung sozialdienstlich betreut?
Alle diese Fragen versuchen wir im Interesse unserer Patienten zu klären.
 
 

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Reservierungstelefon
0800/931 1055
 
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