Hinweis
Die Klinik Medical Park Bad Wiessee St. Hubertus ist nach § 30 Gewerbeordnung als gemischte Krankenanstalt konzessioniert.
Anerkennung der Klinik durch die gesetzlichen Sozialversicherungsträger:
- Gesetzliche Krankenversicherung: Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V
- Rentenversicherung: Zulassung Deutsche Rentenversicherung Bund
- Zulassung zum BGSW-Verfahren durch die Berufsgenossenschaften
Die Beihilfefähigkeit ist nach den Beihilfevorschriften des Öffentlichen Dienstes gegeben.
Die Klinik ist vom Verband der privaten Krankenversicherungen e.V. als gemischte Krankenanstalt im Sinne des § 4 Abs. 5 MB/KK anerkannt.
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