Hinweis
Die Klinik ist nach § 30 Gewerbeordnung zugelassen und nach § 6 Nr. 6 und § 7 der Beihilfeverordnung beihilfefähig.
Die Klinik ist Vertragspartner der • gesetzlichen Krankenkassen (§ 111 SGB V) • privaten Krankenkassen • Berufsgenossenschaften
Es werden folgende Leistungen erbracht: • Frührehabilitation Neurologie Phase B mit Intensivstation und Beatmungsmöglichkeit • Anschlussheilbehandlungen (Neurologie, Orthopädie und Kardiologie) • Rehabilitationsleistungen (Heilverfahren)
Für das Schlaganfallzentrum Berlin:
Die Klinik ist nach § 30 Gewerbeordnung zugelassen und nach § 6 Nr. 6 und § 7 der Beihilfeverordnung beihilfefähig.
Die Klinik ist Vertragspartner der • gesetzlichen Krankenkassen (§ 111 SGB V) • privaten Krankenkassen • Berufsgenossenschaften
Es werden folgende Leistungen erbracht: • Frührehabilitation Neurologie Phase B mit Intensivstation und Beatmungsmöglichkeit • Anschlussheilbehandlungen Neurologie
Ausschlusskriterien für die Aufnahme sind: • Gleichzeitige Notwendigkeit von Dialyse und Beatmung • Fehlende Transportfähigkeit
|