Wer ist Vertragspartner, welche Leistungen werden erbracht?
Die Klinik ist nach § 30 Gewerbeordnung zugelassen und nach § 6 Nr. 6 und § 7 der Beihilfeverordnung beihilfefähig.
Die Klinik ist Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen (§ 111 SGB V) privaten Krankenkassen Berufsgenossenschaften
Es werden folgende Leistungen erbracht: Frührehabilitation Neurologie Phase B mit Intensivstation und Beatmungsmöglichkeit Anschlussheilbehandlungen (Neurologie, Orthopädie und Kardiologie) Rehabilitationsleistungen (Heilverfahren)
Für das Schlaganfallzentrum Berlin:
Die Klinik ist nach § 30 Gewerbeordnung zugelassen und nach § 6 Nr. 6 und § 7 der Beihilfeverordnung beihilfefähig.
Die Klinik ist Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen (§ 111 SGB V) privaten Krankenkassen Berufsgenossenschaften
Es werden folgende Leistungen erbracht: Frührehabilitation Neurologie Phase B mit Intensivstation und Beatmungsmöglichkeit Anschlussheilbehandlungen Neurologie
Ausschlusskriterien für die Aufnahme sind: Gleichzeitige Notwendigkeit von Dialyse und Beatmung Fehlende Transportfähigkeit
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