Wer ist Vertragspartner, welche Leistungen werden für diese im Medical Park St. Hubertus erbracht?
Die Klinik Medical Park St. Hubertus ist eine Fachklinik für Orthopädie, Traumatologie, Sportmedizin sowie Innere Medizin, Kardiologie und gemäß § 30 Gewerbeordnung als Privatkrankenanstalt konzessioniert. Sie untersteht der Aufsicht des Gesundheitsamtes Miesbach.
Das Behandlungsspektrum umfasst alle klinisch-stationären Maßnahmen, die im Rahmen einer stationären Weiterbehandlung oder einer Anschlussbehandlung zu erbringen sind.
Anerkennung der Klinik durch die gesetzlichen Sozialversicherungsträger:
- Krankenversicherung: Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V
- Rentenversicherung: Belegung durch die DRV (AHB) und andere RV Träger
- Unfallversicherung: Zulassung zum BGSW-Verfahren
Die Beihilfefähigkeit ist nach den Beihilfevorschriften des Öffentlichen Dienstes gegeben.
Die Klinik ist vom Verband der privaten Krankenversicherungen e.V. als gemischte Krankenanstalt im Sinne des § 4 Abs. 5 MB/KK anerkannt. Wir empfehlen allen Versicherten von privaten Krankenversicherungsunternehmen, sich vor Antritt der stationären Maßnahme die Leistungszusage durch ihre Krankenversicherung schriftlich bestätigen zu lassen. Ein Antritt der Maßnahme ist nur möglich, wenn am Tag der Anreise der Patient eine Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Unterbringungs- und Behandlungskosten zu 100% leistet. Wir akzeptieren:
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