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Schwimmbad, Sauna und eine weitläufige Parkanlage mit direktem Zugang zum Chiemsee stehen Ihnen in der therapiefreien Zeit zur Verfügung.
Abrechnungsmodus Wenn Sie über eine Privat- oder Zusatzversicherung verfügen, kann die Abrechnung der Komfortleistungen ggf. ganz oder teilweise mit Ihrer Versicherung erfolgen. Selbstverständlich können wir diese Leistungen auch gern mit Ihnen abrechnen.
Kostenübernahme Da wir in unserer Klinik neben stationären Akutbehandlungen nach § 39 SGB V auch stationäre Rehabilitationsmaßnahmen nach § 40 SGB V anbieten, ist nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Privaten Krankenversicherung eine vorherige Kostenzusage unbedingt erforderlich. Bitte beantragen Sie die Kostenübernahme daher vor Beginn der Maßnahme und lassen Sie sich die Kosten bewilligen. Als Versicherter einer Privaten Krankenversicherung/Beihilfestelle sind ausschließlich Sie und nicht der Kostenträger unser Vertragspartner. Gern unterstützt Sie unser Exklusivpatienten-Service bei Fragen zur Kostenübernahme.
Behandlung durch die liquidationsberechtigten Ärzte der Fachklinik – Chefarztbehandlung Die medizinische Behandlung erfolgt durch den Chefarzt bzw. seinen Stellvertreter. Beide sind Ihre direkten Ansprechpartner. Die Abrechnung der Chefarztbehandlung erfolgt im Rahmen der geltenden GOÄ und ist nicht in den Paketpreisen enthalten.
Ihre Ansprechpartner sind: Nadine Runge Sivlia Meißner Christine Stuffer Gudrun Röber
Telefon 08051/9615-300
Um Ihre Behandlung individuell gestalten zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- Krankenhauseinweisung des behandelnden Arztes
- Persönlicher Bericht
- Kostenzusage Ihrer privaten Krankenkasse
- ggf. Bescheinigung der Beihilfestelle über die Beihilfefähigkeit der Maßnahme
- Unterschriebene Vereinbarung über Entgelte und Wahlleistungen
Die Mitarbeiterinnen unseres Exklusivpatienten-Services beraten Sie gern über die Kosten der Behandlung und den ggf. von Ihnen zu übernehmenden Eigenanteil.
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