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Prof. Dr. med. Michael Bach neuer Chefarzt im „Chiemseeblick“

Mit Prof. Dr. med. Michael Bach hat die Psychosomatische Fachklinik Medical Park Chiemseeblick zu Jahresbeginn einen zweiten Chefarzt bekommen. mehr...
 

Kooperation mit Max-Planck-Institut für Psychiatrie

Die Psychosomatische Fachklinik Medical Park Chiemseeblick und das Max-Planck-Institut für Psychiatrie in München haben eine richtungsweisende Kooperation abgeschlossen. mehr...
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Aufnahmeverfahren


Kostenübernahme
Für eine stationäre Krankenhausbehandlung ist ein ärztliches Attest/Einweisung vom behandelnden Arzt notwendig. Zunehmend hat sich gezeigt, dass die privaten Krankenversicherungen Wert darauf legen, dass das ärztliche Attest/die Einweisung durch einen Facharzt erfolgt, zum Beispiel durch einen Arzt mit Zusatztitel Psychotherapie, Facharzt für psychotherapeutische Medizin, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für psychosomatische Medizin, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde. In der Regel reicht das Attest/die Einweisung des Hausarztes nicht aus.

Die Kostenträger benötigen weiterhin einen ausführlichen ärztlichen Bericht, aus dem die Notwendigkeit einer stationären Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V erforderlich ist und begründet, warum eine Kur-, Sanatoriums-, Rehabilitationsmaßnahme oder ambulante Maßnahme nicht ausreicht.

Ziel einer Rehabilitationsmaßnahme ist in der Regel die Wiederherstellung/Erhaltung der Arbeits-, Berufs- oder Dienstfähigkeit, wogegen die stationäre Krankenhausbehandlung die weitgehende Wiederherstellung der seelischen Gesundheit zum Ziel hat. Diese Thematik muss im ärztlichen Bericht umfassend berücksichtigt werden.


Privatpatienten im Krankenhaus
Da wir in unserer Klinik neben stationären Akutbehandlungen nach § 39 SGB V auch stationäre Rehabilitationsmaßnahmen nach § 40 SGB V anbieten, ist aufgrund der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherung eine vorherige Kostenzusage unbedingt erforderlich. Bitte beantragen Sie deshalb die Kostenübernahme vor Beginn der Maßnahme. Nur so können Sie sicher sein, dass die Krankenversicherung die Kosten im vertraglich vereinbarten Umfang übernimmt.

Sofern eine Beihilfestelle einen Teil der Kosten trägt, benötigen Sie eine Bescheinigung Ihrer Beihilfestelle über die Beihilfefähigkeit der erforderlichen stationären Krankenhausbehandlung. Aus dieser Bescheinigung muss der Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen ersichtlich sein. Als Versicherter einer Privaten Krankenversicherung/Beihilfestelle sind ausschließlich Sie und nicht der Kostenträger unser Vertragspartner.

Damit Sie wissen, welche Kosten der stationären Behandlung ggf. Sie selbst tragen müssen, empfehlen wir Ihnen, sich vorab mit Ihrer Krankenversicherung/Beihilfestelle in Verbindung zu setzen. Sie sollten auch prüfen, ob eine Krankenhaustagegeldversicherung besteht, wodurch Sie Ihren Eigenanteil erheblich reduzieren können.

Bei allen Fragen steht Ihnen unser Exklusivpatienten-Service gern zur Seite.


Gesetzlich versicherte Patienten im Krankenhaus
Auch hier ist die vorherige Kostenzusage der gesetzlichen Krankenkasse für eine stationäre Akutbehandlung unbedingt erforderlich. Im Gegensatz zum Privatpatienten ist Ihre Krankenkasse unser Vertragspartner. Auch wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können Sie selbstverständlich unsere Exklusiv-Pakete buchen. Unsere Exklusivpatientenbetreuung informiert Sie gern über unsere Angebote.


Patienten für Rehabilitationsmaßnahmen
Für Rehabilitationsmaßnahmen von erwerbsfähigen Personen ist in der Regel die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Im Antrag auf RehabilitationsLeistung sollte Ihr ausdrücklicher Wunsch zur stationären Aufnahme in der Klinik  Medical Park Chiemseeblick angegeben werden.

In Einzelfällen, zum Beispiel Schüler, Studenten, Rentner, mitversicherte Hausfrauen, können auch Krankenkassen nach § 40 SBG V einer Kostenübernahme von Rehabilitationsmaßnahmen zustimmen.

Selbstverständlich bieten wir auch Rehabilitationsmaßnahmen für Selbstzahler an. Unsere Exklusivpatientenbetreuung berät Sie gern über unsere Angebote.


Patienten aus dem Ausland
Da in der Psychosomatik alle Therapien in deutscher Sprache geführt werden, ist es für den Behandlungserfolg von entscheidender Bedeutung, dass Patienten aus dem Ausland über gute Deutschkenntnisse verfügen.


Patienten aus dem europäischen Ausland
Patienten aus dem EU-Ausland benötigen einen von der Krankenkasse ihres Heimatlandes ausgestellten Auslandsbehandlungsschein S2. Dieses Formular garantiert die Kostenübernahme durch den heimischen Versicherungsträger im Rahmen bestehender europäischer Verträge.


Patienten aus dem nicht-europäischen Ausland
In diesen Fällen benötigen wir:

  • eine Kostenzusage des Versicherers oder
  • Vorauszahlung der Behandlungskosten für drei Wochen
 
 

Medical Park
Chiemseeblick

Fachklinik für Psychosomatik

Rasthausstraße 25
83233 Bernau-Felden
Tel 08051/9615-0
Fax 08051/9615-324
www.medicalpark.de
chiemseeblick@medicalpark.de

Zuständige Aufsichtsbehörde

Reservierung und Service

0800/9311055
Kostenloses Service- und Reservierungstelefon
0 800/5 800 850

Kostenloses Service-Fax
0 800/1 063 106

Hausprospekt

Hausprospekt der Klinik Medical Park Chiemseeblick als PDF (2,2 MB) Download
 
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