Ihr Weg zu Prävention/Heilverfahren
Gesundheitliche Prävention bedeutet Vorbeugung. Dazu gehört es auch, die Verschlimmerung einer Krankheit zu verhindern oder eine Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
Heilverfahren dienen dazu:
- Erkrankungen und deren Folgezustände zu behandeln, die die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen können,
- einen gesundheitlichen Schaden zu beseitigen oder zu mildern, der ohne Behandlung in absehbarer Zeit zu einer permanenten Erkrankung führen kann,
- bei chronischen Erkrankungen einer weiteren Verschlechterung entgegenzuwirken und bisherige Behandlungserfolge zu stabilisieren.
Präventionsmaßnahmen und Heilverfahren, die früheren "Kuren", werden beim jeweils zuständigen Kostenträger beantragt, also bei der Rentenversicherung, der Gesetzlichen Krankenversicherung, bei der Privaten Krankenversicherung, bei der Unfallversicherung oder bei Beihilfestellen.
Der Haus-oder Facharzt muss die Notwendigkeit eines Heilverfahrens durch ein Attest bestätigen und den Antrag an den zuständigen Kostenträger schicken. Bei einer Präventionsmaßnahme wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Kostenträger.
Der Kostenträger trifft die Wahl der Klinik unter Berücksichtigung des Patientenwunsches.
Die Präventionsmaßnahme oder das Heilverfahren kann erst nach Vorliegen einer schriftlichen Zusage des Kostenträgers angetreten werden.
Sollte der gesetzliche Kostenträger eine andere als die gewünschte Einrichtung bewilligen, kann nach § 9 SGB IX (Wunsch- und Wahlrecht des Leistungsberechtigten)Widerspruch eingelegt werden.
Selbstverständlich können auch Sie als Selbstzahler unsere Leistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung direkt zwischen der Klinik und Ihnen.
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